Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Lilli Weiß, nachfolgend Hebamme genannt.
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin / des Leistungsempfängers.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin / des Leistungsempfängers sind privatrechtlicher Natur.
3. Kontaktzeiten
Eine Kontaktaufnahme kann jederzeit per SMS oder E-Mail auf das Handy der Hebamme erfolgen. Die Hebamme garantiert keine Erreichbarkeit, ist aber bemüht zeitnah auf die Nachricht zu reagieren. Bei dringenden medizinischen Notfällen muss sich die Leistungsempfängerin an ein Krankenhaus wenden.
4. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei privat Versicherten richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Für Selbstzahlerinnen sind Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V ausgeschlossen. Angebotene Selbstzahlerleistungen finden sich auf der Website der Hebamme (z.B. Sportangebote) oder werden mündlich (z.B. Trageberatungen, Beratungen über die von den Krankenkassen vorgesehenen Zeiträume hinaus) vereinbart.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
5. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
5. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 4 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGB verpflichtet.
(4) Bei privat Versicherten richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(5) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(6) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(7) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung. Anders verhält es sich bei der Teilnahme an Kursen. Siehe Punkt 6. Kurse.
6. Kurse
(1) Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich schriftlich und elektronisch über das Anmeldeformular der Website der Hebammenpraxis Prenzlauer Berg (https://kurse.hebammenpraxis-prenzlauerberg.de/?zeitabschnitt=&kursart=&select=) und über das Anmeldeformular der Website der Hebamme (https://weiss.hebamio.de/anmeldung). Verbindlich wird die Anmeldung mit Erhalt der Bestätigungs-Email, die der/die Leistungsempfänger*in nach der Anmeldung über die Website der Hebammenpraxis erhält.
(2) Warteliste
Wenn ein Kurs voll ist, kann sich der/die Leistungsempfänger*in auf der Warteliste über die Webstie der Hebammenpraxis Prenzlauer Berg eintragen. In diesem Fall erhält der/die Leistungsempfänger*in keine Bestätigungs-Email, sondern eine Kenntnisnahme für Ihr Interesse an einem Platz. Sobald ein Kursplatz frei wird, wird der/die Leistungsempfänger*in von uns per Mail benachrichtigt und der Platz (so lange verfügbar) zur Buchung angeboten.
(3) Absage des Kurses durch die Hebamme
Die Hebamme behält sich vor, den Kurs bei zu geringer Teilnehmerinnenzahl oder sonstigen dringenden Gründen abzusagen. Die Hebamme ist in diesem Fall bemüht, einen Ersatzkurs anzubieten.
(4) Änderung des Kursformats
Die Hebamme behält sich vor als Präsenkurse ausgeschriebene Kurse online stattfinden zu lassen. Dies stellt kein Sonderkündigunsgrecht dar.
(5) Rücktritt bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
Ein Rücktritt ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach wird der Leistungsempfängerin /dem Leistungsempfänger die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt, wenn der Kursplatz nicht durch eine andere Teilnehmer*in besetzt werden kann. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
(6) Kostenübernahme bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Vorraussetzung zur Abrechnung mit der Krankenkasse ist die Vorlage der unterschriebenen Versichertenbestätigung. Sollte diese nicht fristgerrecht (eine Woche nach Kursende) der Hebamme vorliegen, behalt sich die Hebamme vor die Leistungen privat in Rechnung zu stellen.
Versäumte Stunden können nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Diese werden mit 11€ für 75 Minuten, 22€ für 150 Min, 26€ für 180 Min und 60€ für 7h verrechnet (für privat Versicherte gilt der doppelte Satz). Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Privatversicherte erhalten nach Kursende eine Rechnung, zahlen die Gebühren für den Kurs
selbst (2-facher Satz) und reichen die Rechnung eigenständig bei ihrer Versicherung ein.
Die Begleitpersonengebühr muss vorab privat entrichtet werden, manche Krankenkassen erstatten
diesen jedoch anteilig. Der/die Leistungsempfänger*in muss sich darüber selbst informieren.
(7) Fit mit Lilli (Sport nach der Rückbildung)
Der Kurs richtet sich an FINTAS.
Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Zahlung erfolgt vorab per Überweisung. Eine Rücktritt ist nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich, es sei denn der/die Leistungsempfänger*in schlägt jemanden vor der/die seinen/ihren Platz einnehmen kann.
Pro gebuchte 8 Termine kann eine versäumte Stunde am Ende der 8 Termine im Onlineformat nachgeholt werden.
7. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 04.08.2024 in Kraft.
8. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.