AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Lilli Weiß, nachfolgend Hebamme genannt.

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin bzw. dem Leistungsempfänger geschlossenen Verträge über Hebammenhilfe, Wahl- und Selbstzahlerleistungen sowie für die Teilnahme an von der Hebamme angebotenen Kursen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin bzw. dem Leistungsempfänger haben Vorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin / des Leistungsempfängers sind privatrechtlicher Natur.

 

§ 3 Kontaktzeiten

Eine Kontaktaufnahme mit der Hebamme kann per SMS oder E-Mail erfolgen. Eine ständige Erreichbarkeit wird nicht gewährleistet. Die Hebamme ist bemüht, Nachrichten zeitnah zu beantworten.

SMS und E-Mail sind nicht für zeitkritische oder akut medizinisch relevante Anliegen geeignet. Bei medizinischen Notfällen ist unverzüglich der ärztliche Notdienst bzw. der Rettungsdienst (112) oder eine geeignete medizinische Notfallversorgung zu kontaktieren.

 

§ 4 Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. 

(2) Bei privat versicherten Leistungsempfängerinnen erfolgt die Abrechnung nach der jeweils anwendbaren gesetzlichen bzw. vertraglichen Gebührenregelung für Hebammenleistungen. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, vor Inanspruchnahme der Leistungen mit ihrem privaten Krankenversicherer zu klären, in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt.

(3) Für Selbstzahlerinnen sind Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V ausgeschlossen. Angebotene Selbstzahlerleistungen finden sich auf der Website der Hebamme (z.B. Sportangebote) oder werden mündlich (z.B. Trageberatungen, Beratungen über die von den Krankenkassen vorgesehenen Zeiträume hinaus) vereinbart.

(4) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

 

§ 5 Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

(1) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

  • Laboruntersuchungen (z.B. VaginalStautsPlus)
  • Trageberatung
  • Sport nach der Rückbildung "Fit mit Lilli"
  • Wochenbettcheckup

(2) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
  • Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird. 

(3) Die Hebamme informiert die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über die voraussichtlichen Kosten der Leistung.

 

§ 6 Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 4 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. 

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGB verpflichtet.

(4) Bei privat Versicherten richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. 

(5) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

(6) Die Leistungsempfängerin ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, soweit gesetzlich zulässig.

(7) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

(8) Wird ein verbindlich vereinbarter Termin von der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen und nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, kann die Hebamme die gesetzlich geschuldete Vergütung bzw. den tatsächlich entstandenen Ausfallschaden verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Der Leistungsempfängerin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsanspruch entstanden ist. Die Hebamme muss sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der für den Termin vorgesehenen Zeit anrechnen lassen.

§ 7 Kurse

(1) Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich schriftlich und elektronisch über das Anmeldeformular der Website der Hebammenpraxis Prenzlauer Berg (https://kurse.hebammenpraxis-prenzlauerberg.de/?zeitabschnitt=&kursart=&select=) und über das Anmeldeformular der Website der Hebamme (https://weiss.hebamio.de/anmeldung). Verbindlich wird die Anmeldung mit Erhalt der Bestätigungs-Email, die der/die Leistungsempfänger*in nach der Anmeldung über die Website der Hebammenpraxis erhält.

(2) Warteliste
Wenn ein Kurs voll ist, kann sich der/die Leistungsempfänger*in auf der Warteliste über die Webstie der Hebammenpraxis Prenzlauer Berg eintragen. In diesem Fall erhält der/die Leistungsempfänger*in keine Bestätigungs-Email, sondern eine Kenntnisnahme für Ihr Interesse an einem Platz. Sobald ein Kursplatz frei wird, wird der/die Leistungsempfänger*in von uns per Mail benachrichtigt und der Platz (so lange verfügbar) zur Buchung angeboten. 

(3) Absage des Kurses durch die Hebamme
Die Hebamme behält sich vor, den Kurs bei zu geringer Teilnehmerinnenzahl oder sonstigen dringenden Gründen abzusagen. Die Hebamme ist in diesem Fall bemüht, einen Ersatzkurs anzubieten.

(4) Umwandlung von Kursstunden
Die Hebamme behält sich vor als Präsenz- oder Onlinekurse ausgeschriebene Kurse online oder als Selbstlerneinheit stattfinden zu lassen. Dies stellt kein Sonderkündigungsrecht dar und dadruch entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Begleitpersonengebühr.

(5) Änderung des Kursformats
Die Hebamme behält sich vor als Präsenkurse ausgeschriebene Kurse online stattfinden zu lassen. Dies stellt kein Sonderkündigunsgrecht dar.

(6) Rücktritt bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
Ein Rücktritt ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach nur, wenn der Kursplatz nicht durch eine andere Teilnehmer*in besetzt werden kann. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

(7) Fit mit Lilli (Sport nach der Rückbildung)
Der Kurs richtet sich an FINTAS. Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Zahlung erfolgt vorab per Überweisung. Nach erfolgter Buchung ist eine Rückerstattung der Kurskosten grundsätzlich nicht mehr möglich. 
Pro gebuchte 8 Termine kann eine versäumte Stunde am Ende der 8 Termine im Onlineformat nachgeholt werden.

 

7. Urheberrecht

(1) Während der Präsenz- oder digitalen Leistungserbringung ist es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht gestattet, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Hebamme Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung, der Hebamme oder anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer anzufertigen oder anfertigen zu lassen.

(2) Die Weitergabe von Kursunterlagen an Dritte ist untersagt.

8. Datenschutz

(1) Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der jeweilige Berufsordnung (HebBO) in der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

(2) Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder hierfür eine gesetzliche Grundlage / Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall ist:
(2.1) Die Patientin ist darüber informiert, dass die Hebamme regelmäßig mit wechselnden Student*innen und Pratikat*innen zusammenarbeitet, welche zum Zweck der Mitbetreuung während der Dauer des Externats /Praktikums auch Einsicht in die Patientenakte haben, aber zur Verschwiegenheit nach DSGVO verpflichtet sind.
(2.2) Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
(2.3) Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
(2.4) Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.

(3) Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4. 4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären.

8. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 17.09.2026 in Kraft. 

9. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.