AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Lilli Weiß, nachfolgend Hebamme genannt.

 

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin / des Leistungsempfängers.

 

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin / des Leistungsempfängers sind privatrechtlicher Natur.

 

3. Kontaktzeiten

Eine Kontaktaufnahme kann jederzeit per SMS oder E-Mail auf das Handy der Hebamme erfolgen. Die Hebamme garantiert keine Erreichbarkeit, ist aber bemüht zeitnah auf die Nachricht zu reagieren. Bei dringenden medizinischen Notfällen muss sich die Leistungsempfängerin an ein Krankenhaus wenden.

 

4. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. 

(2) Bei privat Versicherten richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. 

(3) Für Selbstzahlerinnen sind Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V ausgeschlossen. Angebotene Selbstzahlerleistungen finden sich auf der Website der Hebamme (z.B. Sportangebote) oder werden mündlich (z.B. Trageberatungen, Beratungen über die von den Krankenkassen vorgesehenen Zeiträume hinaus) vereinbart.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

 

5. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

  • Laboruntersuchungen (z.B. VaginalStautsPlus)
  • Trageberatung
  • Sport nach der Rückbildung "Fit mit Lilli"

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
  • Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird. 

(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

 

5. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 4 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. 

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGB verpflichtet.

(4) Bei privat Versicherten richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. 

(5) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

(6) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

(7) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung. Anders verhält es sich bei der Teilnahme an Kursen. Siehe Punkt 6. Kurse. 

6. Kurse

(1) Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich schriftlich und elektronisch über das Anmeldeformular der Website der Hebammenpraxis Prenzlauer Berg (https://kurse.hebammenpraxis-prenzlauerberg.de/?zeitabschnitt=&kursart=&select=) und über das Anmeldeformular der Website der Hebamme (https://weiss.hebamio.de/anmeldung). Verbindlich wird die Anmeldung mit Erhalt der Bestätigungs-Email, die der/die Leistungsempfänger*in nach der Anmeldung über die Website der Hebammenpraxis erhält.

(2) Warteliste
Wenn ein Kurs voll ist, kann sich der/die Leistungsempfänger*in auf der Warteliste über die Webstie der Hebammenpraxis Prenzlauer Berg eintragen. In diesem Fall erhält der/die Leistungsempfänger*in keine Bestätigungs-Email, sondern eine Kenntnisnahme für Ihr Interesse an einem Platz. Sobald ein Kursplatz frei wird, wird der/die Leistungsempfänger*in von uns per Mail benachrichtigt und der Platz (so lange verfügbar) zur Buchung angeboten. 

(3) Absage des Kurses durch die Hebamme
Die Hebamme behält sich vor, den Kurs bei zu geringer Teilnehmerinnenzahl oder sonstigen dringenden Gründen abzusagen. Die Hebamme ist in diesem Fall bemüht, einen Ersatzkurs anzubieten.

(4) Änderung des Kursformats
Die Hebamme behält sich vor als Präsenkurse ausgeschriebene Kurse online stattfinden zu lassen. Dies stellt kein Sonderkündigunsgrecht dar.

(5) Rücktritt bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
Ein Rücktritt ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach wird der Leistungsempfängerin /dem Leistungsempfänger die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt, wenn der Kursplatz nicht durch eine andere Teilnehmer*in besetzt werden kann. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

(6) Kostenübernahme bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Vorraussetzung zur Abrechnung mit der Krankenkasse ist die Vorlage der unterschriebenen Versichertenbestätigung. Sollte diese nicht fristgerrecht (eine Woche nach Kursende) der Hebamme vorliegen, behalt sich die Hebamme vor die Leistungen privat in Rechnung zu stellen. 
Versäumte Stunden können nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Diese werden mit 11€ für 75 Minuten, 22€ für 150 Min, 26€ für 180 Min und 60€ für 7h verrechnet (für privat Versicherte gilt der doppelte Satz). Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Privatversicherte erhalten nach Kursende eine Rechnung, zahlen die Gebühren für den Kurs
selbst (2-facher Satz) und reichen die Rechnung eigenständig bei ihrer Versicherung ein.
Die Begleitpersonengebühr muss vorab privat entrichtet werden, manche Krankenkassen erstatten
diesen jedoch anteilig. Der/die Leistungsempfänger*in muss sich darüber selbst informieren.

(7) Fit mit Lilli (Sport nach der Rückbildung)
Der Kurs richtet sich an FINTAS.
Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Zahlung erfolgt vorab per Überweisung. Eine Rücktritt ist nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich, es sei denn der/die Leistungsempfänger*in schlägt jemanden vor der/die seinen/ihren Platz einnehmen kann.
Pro gebuchte 8 Termine kann eine versäumte Stunde am Ende der 8 Termine im Onlineformat nachgeholt werden.

 

7. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 04.08.2024 in Kraft. 

 

8. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.